Als Eigenmittel eignen sich nicht nur Spargelder, sondern auch Erbvorbezüge und Schenkungen, Bodenbesitz oder Vorsorgegelder der 2. Säule (Pensionskasse) und 3. Säule. Jedoch gilt beim Bezug aus der Pensionskasse folgende Regel: Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises muss «echtes» Eigenkapital sein, das nicht aus der Pensionskasse stammt.

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